Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 20.09.2016 - 10 W 9/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1; RSiedlG § 4
Versagung der Genehmigung der Veräußerung von landwirtschaftlichen Flächen nach Nichtausübung des Vorkaufsrechts durch das Siedlungsunternehmen - Deutsches Notarinstitut
GrdstVG §§ 2 Abs. 1, 6 Abs. 2, 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5; RSiedlG § 4 Abs. 1
Keine Genehmigungsversagung trotz irrtümlicher Nichtausübung des Vorkaufsrechts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versagung der Genehmigung der Veräußerung von landwirtschaftlichen Flächen nach Nichtausübung des Vorkaufsrechts durch das Siedlungsunternehmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1; RSiedlG § 4
Versagung der Genehmigung der Veräußerung von landwirtschaftlichen Flächen nach Nichtausübung des Vorkaufsrechts durch das Siedlungsunternehmen - rechtsportal.de
GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1 ; RSiedlG § 4
Versagung der Genehmigung der Veräußerung von landwirtschaftlichen Flächen nach Nichtausübung des Vorkaufsrechts durch das Siedlungsunternehmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nordenham, 14.01.2016 - 2 Lw 34/15
- OLG Oldenburg, 20.09.2016 - 10 W 9/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.04.2014 - BLw 5/13
Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.09.2016 - 10 W 9/16
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Nichtausübung des Vorkaufsrechts zur Folge, dass die Genehmigung - falls ein Versagungsgrund nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GrdstVG nicht vorliegt - ohne weitere Prüfung zu erteilen ist (vgl. BGH NJW-RR 2014, 1168 Tz. 12).Die in § 9 Abs. 5 GrdstVG bestimmte Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, aus welchen Gründen die Siedlungsbehörde das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt hat (vgl. BGH NJW-RR 2014, 1168 Tz. 13, NJW-RR 1996, 528; NJW 1966, 2310;… Netz, Grundstücksverkehrsgesetz, 7. Aufl. Rn. 2190).
Die Behörde kann durch ein solches gesetzwidriges Verhalten weder dem Antragsteller die Vorteile entziehen, die sich für ihn nach § 9 Abs. 5 GrdstVG bei Nichtausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts ergeben, noch den ihr zustehenden Prüfungsrahmen auf den in § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG bezeichneten Versagungsgrund erweitern (BGH NJW-RR 2014, 1168 Tz. 14 m.w.N.).
- BGH, 08.12.1995 - BLw 34/95
Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes bei Nutzung von Wiesenflächen als …
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.09.2016 - 10 W 9/16
Die in § 9 Abs. 5 GrdstVG bestimmte Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, aus welchen Gründen die Siedlungsbehörde das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt hat (vgl. BGH NJW-RR 2014, 1168 Tz. 13, NJW-RR 1996, 528; NJW 1966, 2310;… Netz, Grundstücksverkehrsgesetz, 7. Aufl. Rn. 2190).